Das Thema Datenschutz ist aktuell eines der heissesten Themen mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Im Mittelpunkt der Berichterstattung ist dies nicht nur wegen des Daten-Leaks bei Facebook oder Swisscom. Genauer hinzuschauen lohnt sich vor allem auch wegen der per 25. Mai 2018 anwendbaren EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Ausserdem befindet sich auch das schweizerische Datenschutzgesetz (kurz DSG) in Revision.
EU DSGVO, was geht das uns an? Wir sind ja nicht Mitglied in der EU? Vollkommen richtig, und dennoch kann diese neue Verordnung für Schweizer Unternehmen wirksam werden.
Und vor allem: Die möglichen Sanktionen bei Verstössen sollen wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein, d.h. sie können so richtig ins Geld gehen und bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes betragen plus Schadenersatz und Zinsen. Schon daran lässt sich erkennen, dass primär Konzerne wie Google, Facebook etc. im Fokus stehen.
Dennoch: Es muss davon ausgegangen werden, dass nach der Einführung der DSGVO mit einer Klagewelle (in Deutschland vor allem auch mit einer Abmahnwelle) zu rechnen ist. Wir meinen es lohnt sich, sich mit der Thematik auseinander zu setzen und mindestens zu klären, ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist. economiesuisse stellt hier einen einfachen Online-Check zur Verfügung.
Weitere Hintergrundinformationen aus Sicht des eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB finden Sie hier.
Die Revision des DSG hat unter anderem als Ziel, dieses dem EU-Recht anzupassen, d.h. wir müssen davon ausgehen, dass ähnliches was in der EU auch bald in der Schweiz gilt. Informationen zur Revision des DSG finden sie hier:
- Normkonzept zur Revision des Datenschutzgesetzes
- Totalrevision DSG (Stand 21.09.2017): Bundesrat veröffentlicht Gesetzesentwurf und Botschaft